EU-Entwaldungsverordnung — EUDR 2023/1115
Betreiber, die Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und Kautschuk (und deren Derivate) auf dem EU-Markt platzieren oder aus der EU exportieren.
Sorgfaltspflichterklärungen mit Geolokalisierungskoordinaten des Rohstoffursprungs müssen vor dem Inverkehrbringen betroffener Waren im EU-TRACES-NT-System eingereicht werden. Jede Einreichung erhält eine eindeutige Referenznummer. Betreiber müssen dokumentieren, dass das Quellland nach dem 31. Dezember 2020 nicht abgeholzt wurde.
QR auf Produkt oder Versanddokumentation, der auf die Sorgfaltspflichterklärung und Lieferketten-Rückverfolgbarkeitsunterlagen verweist. Aktualisieren, wenn Quelldaten verifiziert werden und Deklarationsnummern über Ihre Lieferkette vergeben werden.
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